Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Parteien, die an einer Gesellschaft beteiligt sind, wie z.B. Aktionäre, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gläubiger und Mitarbeiter. Wichtig zu beachten ist, dass das Gesellschaftsrecht je nach Rechtssystem variiert und durch nationale Gesetze, internationale Vereinbarungen und branchenspezifische Vorschriften beeinflusst werden kann.
Unsere Dienstleistungen umfassen dabei die
01.
Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften
02.
Ausarbeitung von Gesellschafterverträgen
03.
Beratung zu Haftungsfragen und Unternehmensverantwortung
Unsere Partnerschaften





